Unterstützungsberechtigte Krankheiten

Als unterstützungsberechtigte chronische Krankheiten gelten alle primärdiagnostizierten somatischen Krankheiten und somatisch bedingten psychischen Zustände gemäss der Definition der aktuellen Version der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), mit Ausnahme der Lungenkrankheiten (Unterstützung bei Lungenkrankheiten werden durch andere Organisationen abgedeckt, insbesonders durch die Lungenliga).

Chronisch bedeutet in der Praxis eine Krankheit die «länger als drei Monate andauert».

Dem Antrag muss ein Arztzeugnis mit ICD-Diagnose mitgegeben werden.

Sofern für die genannten Krankheiten und Spätfolgen andere Institutionen für Hilfeleistungen zur Verfügung stehen, kommt eine Hilfeleistung durch den Hilfsbund erst in Frage, wenn die sonst bestehenden Möglichkeiten voll ausgeschöpft sind. Dies gilt insbesondere für die lnvalidenversicherung, die SUVA, die EMV, die Krankenkassen, die privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, sowie in der Regel Organisationen, die der Hilfeleistung bei Krebs, Multiple Sklerose, Diabetes, Lungenkrankheiten und Rheuma dienen.

Gesuche können mittels Formulars auf der Homepage (Gesuchsformular – Bernischer Hilfsbund (hilfsbund-be.ch) eingereicht werden. Ein ärztliches Zeugnis mit Angabe von Diagnosen und entsprechendem ICD-Code ist beizulegen.

Der vorliegende Anhang zum Reglement wurde vom Vorstand Bernischer Hilfsbund am 19. 10. 2023 genehmigt.