Liste der unterstützungsberechtigten Krankheiten und Krankheitsfolgen

Als unterstützungsberechtigt im Sinne von Ziffer 1 des Reglements gelten anerkannte Massnahmen bei:

a. chronischen Krankheiten, die lang dauernde Behandlungs- und Rehabilitationsmassnahmen erfordern, wie z.B.:

  • chronische Infektionskrankheiten (z.B. AIDS)
  • Neoplasien
  • neurologische Erkrankungen (z. B. Parkinsonismus, amyotropische Lateralskierose, Multiple Sklerose)
  • Nierenkrankheiten (z.B. nephrotisches Syndrom, chronische Nephritis)
  • Krankheiten des Bewegungsapparates, des Bindegewebes und der Haut (z.B. Myasthemia gravis, progressive Muskeldystrophie, generalisierte Sklerodermie)
  • Kardiovaskuläre Krankheiten (z.B. chronische Herzinsuffizienz)
  • Endokrine Krankheiten (z.B. Diabetes mellitus)
  • Stoffwechselkrankheiten (z.B. krankhafte Adipositas)

b. invalidisierenden Spätfolgen von somatischen Krankheiten wie Infektionen oder Neoplasien, sowie von Traumen und anderen exogenen Noxen

  • Paraplegie und andere neurologische Spätfolgen
  • Folgen von Apoplexie
  • Gelenkzerstörungen
  • Spätfolgen am hämatopoietischen System
  • Spätfolgen an den Sinnesorganen

Unterstützungsberechtigung besteht auch

  • bei chronischen Krankheitszuständen und Invalidität bei Kindern in der Folge von Vererbung, sowie von in der Schwangerschaft aufgetretenen Krankheiten, Traumen und exogenen Einflüssen, wie auch bei unbekanntem Ursprung-
  • funktionellen und psychischen Störungen, die gemäss der aktuellen wissenschaftlichen Literatur auf hirnorganische Störungen zurückgeführt werden (z.B. Alzheimerkrankheit).

Nicht unterstützungsberechtigt sind

  • Lungenkrankheiten, sowie
  • Die psychotischen Krankheiten und rein psychodynamisch interpretierte psychische Störungen

Sofern für die genannten Krankheiten und Spätfolgen andere Institutionen für Hilfeleistungen zur Verfügung stehen, kommt eine Hilfeleistung durch den Hilfsbund erst in Frage, wenn die sonst bestehenden Möglichkeiten voll ausgeschöpft sind. Dies gilt insbesondere für die lnvalidenversicherung, die SUVA, die EMV, die Krankenkassen, die privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, sowie Organisationen, die der Hilfeleistung bei Krebs, Multiple Sklerose, Diabetes, Lungenkrankheiten und Rheuma dienen.